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Unsere digitale Assistentin Linda steht Ihnen hier für Auskünfte im direkten Dialog zur Verfügung.

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Überblick

Regel­mäßiges Sparen zahlt sich aus

  • Variabler Zinssatz von derzeit 1,01 % p. a.1
  • 10 % Bonus auf die Summe der monatlich im fünften Sparjahr geleisteten Sparbeiträge
  • Einmaleinzahlung zu Vertragsbeginn in Höhe einer Jahresrate möglich
  • Flexibilität durch dreimonatige Kündigungsfrist
  • Herabsetzung der Sparrate jederzeit bis zum Mindestsparbeitrag möglich

Hohe Einlagen­sicherheit

Verlassen Sie sich auf den starken Haftungs­verbund der Sparkassen-Finanzgruppe.

Freiheiten genießen

Schon ab 25 Euro im Monat kann es los­gehen. Ihre Spar­rate können Sie bei Bedarf jederzeit bis zu diesem Betrag reduzieren oder die Spardauer verkürzen.

Sicher planen

Mit der Kündigungs­frist von drei Monaten verfügen Sie vorzeitig über Ihr Vermögen.

Schönes Extra

Für Ihr Gut­haben erhalten Sie Zinsen, die sich an den jeweiligen Markt­bedingungen orientieren und regelmäßig angepasst werden. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 10 % auf den geleisteten Spar­betrag im 5. Jahr.

Freistellungs­auftrag online

Erteilen Sie Ihrer Sparkasse einen Freistellungs­auftrag. Sonst gehen 25 Prozent Abgeltung­steuer ans Finanzamt.

Verfahren der Zinsanpassung: Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist die von der Bundesbank veröffentlichte Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Börsennotierte Bundeswertpapiere/RLZ von über 3 bis 5 Jahren/Monatswerte, Schlüssel BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.S1311.B.A604.R0305.R.A.A._Z._Z.A). Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig jeden Monat überprüfen.Der variable Zinssatz des S Bonussparens wird mit Wirkung zum ersten desselben Monats auf Basis des Referenzzinssatzes des Vormonats angepasst, wobei das Verhältnis bei Vertragsabschluss zwischen variablem Zinssatz und Referenzzinssatz gleich bleibt.Der variable Zinssatz wird dabei kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Durch ein Sinken des Referenzzinssatzes kann es dazu kommen, dass der nach dem beschriebenen Verfahren ermittelte Sparzinssatz negativ wird. In diesem Fall behält sich die Sparkasse vor - ohnerechtliche Verpflichtung - einen höheren Zinssatz zu zahlen, der einen Betrag von 0,001% jedoch nicht übersteigen wird. Ein Anspruch auf eine solche freiwillig höhere Verzinsung sowie deren Beibehaltung besteht nicht. Führt die Entwicklung des Referenzzinssatzes dazu, dass derSparzinssatz wieder positiv wird, wird wieder der Sparzinssatz zugrunde gelegt, sofern die Sparkasse keine freiwillig höhere Verzinsung gewährt. Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preis- und Leistungsverzeichnisbekannt gegeben bzw. kann im Internetauftritt der Bundesbank (Statistiken, Zeitreihendatenbank) abgerufen werden.

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