1 Verfahren der Zinsanpassung: Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist die von der Bundesbank veröffentlichte Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Börsennotierte Bundeswertpapiere/RLZ von über 3 bis 5 Jahren/Monatswerte, Schlüssel BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.S1311.B.A604.R0305.R.A.A._Z._Z.A). Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig jeden Monat überprüfen.Der variable Zinssatz des S Bonussparens wird mit Wirkung zum ersten desselben Monats auf Basis des Referenzzinssatzes des Vormonats angepasst, wobei das Verhältnis bei Vertragsabschluss zwischen variablem Zinssatz und Referenzzinssatz gleich bleibt.Der variable Zinssatz wird dabei kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Durch ein Sinken des Referenzzinssatzes kann es dazu kommen, dass der nach dem beschriebenen Verfahren ermittelte Sparzinssatz negativ wird. In diesem Fall behält sich die Sparkasse vor - ohnerechtliche Verpflichtung - einen höheren Zinssatz zu zahlen, der einen Betrag von 0,001% jedoch nicht übersteigen wird. Ein Anspruch auf eine solche freiwillig höhere Verzinsung sowie deren Beibehaltung besteht nicht. Führt die Entwicklung des Referenzzinssatzes dazu, dass derSparzinssatz wieder positiv wird, wird wieder der Sparzinssatz zugrunde gelegt, sofern die Sparkasse keine freiwillig höhere Verzinsung gewährt. Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preis- und Leistungsverzeichnisbekannt gegeben bzw. kann im Internetauftritt der Bundesbank (Statistiken, Zeitreihendatenbank) abgerufen werden.