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Neues Kapitel.
Neue Möglichkeiten.

Der 18. Geburtstag – endlich volljährig

Dein erster Schritt

Voll­jährigkeit heißt Verantwortung

Der Führer­schein, ein Auto kaufen oder die erste Wohnung mieten – alles ist möglich

Herzlichen Glück­wunsch und willkommen im neuen Lebens­abschnitt. Ihnen stehen jetzt zahlreiche finanzielle Möglich­keiten offen. Ein eigenes Giro­konto bei der Sparkasse haben Sie ja bereits. Jetzt können Sie zusätzlich von einer Kredit­karte für den ersten eigenen Urlaub bis hin zum Online-Banking alles selbst abschließen und verwalten.

Sie gestalten Ihre Zukunft und Ihre Sparkasse unterstützt Sie dabei. Um Sie best­möglich zu beraten und bei Ihrem finanziellen Erfolg zu unter­stützen, sollten Sie Ihre persönlichen Daten ergänzen und aktualisieren. Außerdem empfiehlt sich ein Gespräch in Ihrer Sparkasse, damit alles bestens geregelt ist.

Benötige ich ein neues Girokonto?

Mit dem 18. Geburtstag wird auch Ihr Girokonto "erwachsen" und muss angepasst werden. Damit es weiterhin kostenfrei geführt werden kann, benötigen wir zwingend einen Nachweis, dass Sie noch zur Schule gehen oder sich in ein einer Ausbildung befinden. Außerdem ist eine Aktualisierung Ihrer Unter­schrift und persönlichen Daten anhand Ihres Personal­ausweises notwendig. Wir empfehlen daher auf jeden Fall ein Gespräch in Ihrer Sparkasse, damit Sie Ihr Girokonto wie bisher nutzen können und alles in Ihrem Interesse geregelt ist.

Bezahle ich jetzt Gebühren?

Das Giro Young ist auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin kostenfrei, wenn Sie zum Beispiel noch Schüler oder in der Ausbildung sind. Hierfür benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Eine genaue Übersicht aller unserer Kontomodelle finden Sie hier.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Freistellungs­auftrag erteilen und Rendite steigern.

Ein Freistellungs­auftrag ist hilft dabei, mehr von seinem verdienten Geld zu behalten. Wenn Sie Geld auf einem Konto haben, zum Beispiel auf einem Sparbuch, müssen Sie normalerweise einen Teil davon als Steuern an den Staat abgeben. Das nennt man Kapital­ertragssteuer. Ein Freistellungs­auftrag ist wie eine Art Schutz­schild für Ihr Geld vor Steuern.

Sie können einen Freistellungs­auftrag bei Ihrer Sparkasse einrichten. Wenn Sie dann zum Beispiel Zinsen erhalten oder Gewinne aus bestimmten Geld­anlagen, werden diese Beträge nicht besteuert, solange sie innerhalb des festgelegten Freistellungs­betrags bleiben.

Finanz-Wissen

Wir machen den Einstieg ins Erwachsen­sein einfach

Finanzielle Bildung ist das A und O, um jetzt und später gut mit deinem Geld auszukommen.

In diesem neuen Lebens­abschnitt ist es entscheidend, die eigene finanzielle Bildung zu erweitern. Die Sparkasse bietet Beratungs­dienste an, um Ihnen dabei zu helfen, ein Verständnis für Budge­tierung, Sparen, Investitionen und den Aufbau einer soliden finanziellen Zukunft zu entwickeln. Unser Team von Beraterinnen und Beratern steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und individuelle Lösungen anzubieten.

Was sich ändert

Was sich nun ändert

Als voll­jährige Person haben Sie nun das Recht, die Verträge, die früher von Ihren Eltern für Sie ab­geschlossen wurden, vollständig auf Sie selbst zu übertragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Familien­verträge oft noch günstigere Konditionen bieten können. Es lohnt sich also, sorgfältig die Kosten und Vorteile zu ver­gleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die beste Option wählen, die sowohl Ihren Bedürfnissen als auch Ihrem Budget entspricht.

Neue Rechte in der Schule und bei der Arbeit

Gehen Sie noch zur Schule, können Sie ab deinem 18. Geburts­tag Ihre Entschul­digungen und Zeugnisse selbst unter­schreiben. Außerdem kannst Sie eigenständig entscheiden, ob Sie nach dem Abschluss ein Studium oder eine Ausbildung beginnen möchten. Mit der Volljährig­keit fällt aber auch der besondere Kinder­schutz weg, das heißt es gilt nicht mehr das Jugend­arbeits­schutz­gesetz. Daher sind nun längere Arbeits­zeiten und Schicht­dienst möglich, wenn Sie berufstätig sind. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich noch in einer Ausbildung befinden.

Welche Versicherungen sind nun wichtig?

Solange Sie noch bei Ihrem Eltern leben (unter derselben Adresse gemeldet sind), sollten Sie in der Regel bei der Haft­pflicht-, Hausrat- oder Rechts­schutz­versicherung Ihrer Eltern mitversichert bleiben. Besitzen Sie aber ein eigenes Auto, benötigen Sie eine eigene Kfz-Ver­sicherung. Auch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist wichtig und sinnvoll.

Haften Eltern noch für ihre Kinder?

Diese Frage lässt sich leicht beantworten: „Nein“. Sobald Sie volljährig sind, tragen Sie die volle Verantwortung für Ihr Tun und Handeln. Dann können Sie auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich über eine private Haftpflicht­versicherung und eine Rechts­­schutz­versicherung bei Ihrer Sparkasse informieren.

Verträge selbst abschließen

Der Miet­vertrag oder der neue Handy­vertrag, das alles können Sie nun selbst ohne die Zustimmung Ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter abschließen. Das ist aber noch nicht alles – Sie können Ihre finanzielle Unhabhängig­keit nun selbst in die Hand nehmen, mit regelmäßigen Beträgen sparen oder Geld anlegen.

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