Mit Ihrem Reisepaket sind Sie und Ihre Familie unabhängig von der Kartennutzung weltweit abgesichert durch:
Einfach und sicher mit nur einer Handbewegung bezahlen – per Mastercard Gold oder Visa Gold. Beträge bis 50 Euro zahlen Sie bequem ohne PIN und Unterschrift. Halten Sie dafür Ihre Karte einfach nah vor das Karten-Terminal. Für Kontaktlos-Zahlungen mit der S-Kreditkarte gelten dieselben hohen Sicherheitsstandards wie für herkömmliche, kontaktbasierte Zahlungen. Oder Sie bezahlen mit Ihrem Smartphone. Fügen Sie einfach Ihre Karte in die Wallet App Ihres Apple-Geräts hinzu, um Apple Pay zu nutzen. Oder laden Sie für Ihr Android-Smartphone die App „Mobiles Bezahlen“ herunter.
Monatspreis Mit Paket Exklusiv |
Kostenfrei |
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Monatspreis Mit allen anderen Girokonten |
8,00 Euro2 |
Deutschlandweite Bargeldauszahlung An über 21.000 Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken |
2 % des Auszahlungsbetrags mit Sparkassen-Kreditkarte (mind. 5,50 Euro), kostenfrei mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) |
Bargeldauszahlungen im Ausland3 | 12 Bargeldauszahlungen pro Jahr kostenfrei, ansonsten 2 % des Auszahlungsbetrags (mind. 5,50 Euro) zzgl. Währungsumrechungsentgelt 1,95 % des Umsatzes |
Einsatz der Karte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), sofern Zahlungen in Euro erfolgen | kostenfrei |
Einsatz der Karte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen | Währungsumrechungsentgelt 1,95 % des Umsatzes |
Einsatz der Karte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) | Währungsumrechungsentgelt 1,95 % des Umsatzes |
Zusatzkarte für Ihren Partner | 76,00 Euro / Jahr |
Ersatzkarte im Auftrag des Kunden | 7,00 Euro5 |
² Der monatliche Preis wird einmal jährlich belastet, gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung.
³ 12 Bargeldauszahlungen pro Jahr kostenfrei. Geldautomaten- und Netzbetreiber im Ausland können direkte Kundenentgelte erheben, auf die Ihre Sparkasse keinen Einfluss hat.
⁴ Aus Sicherheitsgründen werden Karte und Karten-PIN einzeln verschickt.
5 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist.